Aktuelles

11.02.2021

Covid 19 News

unser Verkaufsraum ist auch im Lockdown für alle gewerblichen Kunden geöffnet (Großhandel) und in der Vermietung sind wir auch weiterhin für Sie da.

Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe dürfen Ihre Tätigkeit ausüben, sofern die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden und insbesondere das Abstandsgebot nach §1Abs. 2 Satz 1 sowie die Maskenpflicht nach §1 Abs. 3 Satz 4 eingehalten werden.
Quelle: Corona Bekämpfungsverordnung 15.CoBeLVO Rheinland-Pfalz Teil 4 §5 vom 10.02.2021

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